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Solarspitzengesetz 2025: Neue Regeln für Photovoltaikanlagen und ihre Auswirkungen

  • Autorenbild: Philipp Hiss
    Philipp Hiss
  • 7. März
  • 2 Min. Lesezeit

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Am 25. Februar 2025 trat das sogenannte Solarspitzengesetz in Kraft, offiziell bekannt als "Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen". Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Integration von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) in das deutsche Stromnetz zu optimieren und die Netzstabilität zu gewährleisten.


Wesentliche Änderungen durch das Solarspitzengesetz:


  1. Keine Vergütung bei negativen Strompreisen: PV-Anlagen, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden, erhalten keine Einspeisevergütung mehr für Zeiten, in denen der Börsenstrompreis negativ ist. Diese Regelung betrifft Anlagen mit einer Leistung zwischen 2 und 100 Kilowattpeak (kWp), sofern sie mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter) ausgestattet sind. Anlagen unter 2 kWp sind vorerst ausgenommen.


  2. Nachholzeit für Nullvergütung: Die Zeiten ohne Vergütung können im Anschluss an die übliche 20-jährige Förderperiode nachgeholt werden. Ein Kompensationsmechanismus stellt sicher, dass Anlagen trotz der zeitweisen Nullvergütung wirtschaftlich bleiben.


  3. Leistungsbegrenzung ohne Smart Meter: Bis zur Installation eines Smart Meters mit Steuerbox müssen PV-Anlagen mit einer Leistung unter 100 kWp (ausgenommen Steckersolaranlagen bis 2 kWp) die Einspeiseleistung auf 60 % der installierten Leistung begrenzen.


  4. Fernsteuerbarkeit von Solaranlagen: Neue PV-Anlagen müssen technisch so ausgestattet sein, dass sie fernsteuerbar sind, um Erzeugungsspitzen zu vermeiden und die Netzstabilität zu gewährleisten.


  5. Direktvermarktung von Strom aus kleinen Anlagen: Kleinere Anlagen (ab 25 kWp) und Speicher sollen zukünftig Strom direkt vermarkten können. Mit dynamischen Stromverträgen und intelligenten Energiemanagern kann elektrische Energie automatisch ins Netz eingespeist werden, wenn die Preise hoch sind, was höhere Gewinne ermöglicht.



Auswirkungen auf Betreiber von PV-Anlagen:


Die neuen Regelungen fördern den Ausbau von Speichersystemen und die Flexibilisierung des Stromverbrauchs. Betreiber von PV-Anlagen können durch die Integration von Batteriespeichern und intelligentem Energiemanagement ihre Eigenverbrauchsquote erhöhen und somit wirtschaftliche Einbußen minimieren. Allerdings könnten die erhöhten Kosten für Smart Meter und die Leistungsbegrenzung ohne diese Systeme Investitionen in PV-Anlagen unattraktiver machen, insbesondere für Bürgerenergieprojekte.


Kritik am Solarspitzengesetz:


Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) kritisiert, dass das Gesetz durch komplizierte Vorschriften und neue Hürden den Ausbau der Bürgerenergie bremst. Die 60%-Kappung könnte für Betreiber ohne Speicher erhebliche wirtschaftliche Einbußen bedeuten. Zudem könnten die erhöhten Kosten für intelligente Messsysteme Investitionen, insbesondere im Mehrfamilienhausbereich, unattraktiver machen.



Fazit:


Das Solarspitzengesetz bringt bedeutende Änderungen für den Betrieb von PV-Anlagen in Deutschland mit sich. Während die Maßnahmen darauf abzielen, die Netzstabilität zu erhöhen und die Integration erneuerbarer Energien zu fördern, stehen Betreiber vor neuen Herausforderungen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Regelungen auf den weiteren Ausbau der Photovoltaik und die Akzeptanz in der Bevölkerung auswirken werden.

 
 
 

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